AGBs

A: Kurse:
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die mit der Hebamme Miriam Kaufmann angebotenen Kurse gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in vereinbart.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen Hebamme Miriam Kaufmann und der/dem Vertragspartner*in, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Für die Anmeldung ist das auf der Homepage bereitgestellte Formular zu verwenden.

Ein Vertrag zwischen der/dem Vertragsparter*in und der Hebamme Miriam Kaufmann kommt mit der vollständigen Anmeldung und dem Einlangen des Kursbetrages/ der Anzahlung auf dem Konto von Miriam Kaufmann und der Annahme durch die Hebamme Miriam Kaufmann zustande. Der Hebamme Miriam Kaufmann steht es frei den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen.

§ 3 Vertragsgegenstand
Die Hebamme Miriam Kaufmann bietet ausschließlich kostenpflichtige Angebote an. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, aus der Kursbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Hebamme Miriam Kaufmann verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Abhaltung der angebotenen Kurse. Falls ein Kurs vertreten wird, wird dieser ausschließlich von fachkundig ausgebildeten Hebammen und Fachpersonen geleitet.

Detailinformationen über die angebotenen Kurse sind auf der Website unter https://www.mimidiehebamme.at ersichtlich.


§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme
Hebamme Miriam Kaufmann haltet fest, dass die gesundheitliche Eignung der/des Vertragspartner*in Vorraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist. Die/Der Vertragspartner*in trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.

§ 5 Anmeldung Kurs, Kursbeitrag
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt per Anruf oder Anfrage per Formular auf der Website https://www.mimidiehebamme.at. Die Anmeldung ist gültig nach übermitteln des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der Einbezahlung der gesamten Kursgebühr.

Vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen der/des Teilnehmer*in, die eine Teilnahme am Kurs unmöglich machen, unregelmäßige Teilnahme am Kurs oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr und begründen auch keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr.

Der Kursbetrag ist unter Anführung des Beginndatums und des Namens der/des Vertragspartner*in auf das Konto der Hebamme Miriam Kaufmann zu überweisen.

§ 6 Stornobedingungen
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei Absage innerhalb von 1Wochen vor Kursbeginn: 50€

Bei Erkrankung, Urlaub, sonstigem Fernbleiben oder bei Abbruch des Kurses durch die/den Vertragspartner*in findet keine Erstattung der Kurskosten statt.

§ 7 Gewährleistung und Schadenersatz
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die Hebamme Miriam Kaufmann nicht zu vertreten haben, befreit Hebamme Miriam Kaufmann für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen von ihrem Verpflichtungen zur Vertragserfüllung.
Schadenersatz ist, insbesondere für den Fall des Leistungsverzuges und einer von Hebamme Miriam Kaufmann zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit dieser auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.

Die Aufsichtspflicht über ein teilnehmendes Baby/Kind obliegt während der gesamten Kursdauer sowie auch vor und nach dem Kurs der Begleitperson des teilnehmenden Babys/Kindes.

§ 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen von Miriam Kaufmann ist der jeweilige Ort, an dem der Kurs stattfindet. Bei Anmeldung wird der genaue Kursort bekanntgegeben.

§ 9 Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
Ich verweise hier auf die DSGVO.

§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes vereinbart.
Für Verträge zwischen Hebamme Miriam Kaufmann und der/dem Vertragspartner*in kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

§ 11 Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

§12 Kosten
Geburtsvorbereitung

 

B: Betreuung in der Schwangerschaft und nach der Geburt:
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Bestandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2 (1))

Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4.(1))

 

 

Kosten:

Kennenlerngespräch (60min)

30 €

Eltern-Kind-Pass Gespräch (60min)

67 €

Privater Geburtsvorbereitungskurs für Paare (120min)

250 €

Privater Geburtsvorbereitungskurs für Paare (180min)

300 €

Schwangerenvorsorge (60min)

100 €

Telemedizinische Beratung (pro angefangener Viertelstunde)

10€

Nachbetreuung (60min)

100€

Narbenbehandlung (60min)

110€

Kilometergeld (pro Kilometer)

0,50€

Sonn- und Feiertagszuschläge pro Visite

15€

Materialpauschale einmalig (nach ambulanter Geburt)

10,93€

Materialpauschale einmalig (nach stationärem Aufenthalt)

5,46 €

Telekommunikationspauschale*

50€

*Für die regelmäßige digitale Kommunikation (z. B. per WhatsApp, SMS oder E-Mail) mit der betreuten Person oder deren Angehörigen wird eine monatliche Telekommunikationspauschale berechnet. Diese Pauschale wird ab dem sechsten digitalen Kontakt pro Kalendermonat erhoben.

 

Ich bin in Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert und meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.

Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:

Mutter-Kind-Pass-Beratung in der 18.-22. SSW 

Bei Angestrebter ambulanter Geburt
3 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination.
Täglich 1 Hausbesuch vom 0./1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt

Entlassung aus dem Krankenhaus bei spontaner Termingeburt von einem Kind
1 Hausbesuch ab der 32.SSW. in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination – wird von den Hausbesuchen nach der Geburt vorgezogen.
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt.
Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.

Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt
1 Hausbesuch ab der 32.SSW. in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination – kann von den Hausbesuchen nach der Geburt vorgezogen werden.
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.
Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 7. Tag bis zur 12. Woche nach der Geburt.